... so sagt man sprichwörtlich und meint damit nicht nur den Schmerz durch das Ende einer Ehe. Ein gerichtliches Scheidungsverfahren ist auch kostspielig, ja sogar teuer, so meint man. Aber wie viel kostet es tatsächlich im konkreten Fall? Auf diesen Seiten erfahren Sie hierzu näheres. Sie können sich die Kosten einer Scheidung selbst ausrechnen.

Sofern Sie sich von dem Autor dieser Seiten bei Ihrer Scheidung vertreten lassen wollen, so haben Sie auch die Möglichkeit, die Ihnen entstehenden Kosten vorher zu vereinbaren und dadurch Sicherheit in finanzieller Hinsicht zu haben. Rechtsanwalt Tima hat die Möglichkeit, Sie in Ihrem Scheidungsverfahren in ganz Deutschland zu vertreten, ohne dass es hierbei durch die Einschaltung weiterer Anwälte oder Reisespesen zu höheren Kosten kommt.

Wie Sie mit Rechtsanwalt Tima in Kontakt treten können, erfahren Sie nach dem Scheidungskostenrechner.


Wesentlich zur Berechnung der Gebühren ist das Einkommen der Eheleute. Das Einkommen meint Ihr Nettoeinkommmen. Abzugsfähig von dem hier genannten Einkommen sind Schulden bei Banken mit Ausnahme der Schulden für Ihr selbstbewohntes Eigenheim.

Nettoeinkommen Ehemann*

Nettoeinkommen Ehefrau* Kinder unter 21 J.** Eingabe bestätigen
Soll das Umgangsrecht der Kinder geklärt werden: Ja Nein
Soll die Elterliche Sorge geklärt werden: Ja Nein
 

*Bitte beachten Sie das Sie nur Beträge auf volle Euro gerundet einzugeben.
**Bitte geben Sie die Anzahl der im Elterlichen Haushalt lebenden Kinder unter 21 Jahren an.