scheiden tut weh...
... so sagt man sprichwörtlich und meint damit nicht nur den Schmerz durch das Ende einer Ehe. Ein gerichtliches Scheidungsverfahren ist auch kostspielig, ja sogar teuer, so meint man. Aber wie viel kostet es tatsächlich im konkreten Fall?
Auf diesen Seiten erfahren Sie hierzu Näheres. Sofern Sie sich vom Autor dieser Seiten bei Ihrer Scheidung vertreten lassen wollen, so haben Sie auch die Möglichkeit, die Ihnen entstehenden Kosten vorher zu vereinbaren und dadurch Sicherheit in finanzieller Hinsicht zu haben. Rechtsanwalt Wolfgang Tima hat die Möglichkeit, Sie in Ihrem Scheidungsverfahren in ganz Deutschland zu vertreten, ohne dass es hierbei durch die Einschaltung weiterer Anwälte oder Reisespesen zu höheren Kosten kommt.
Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Leipzig
Wolfgang Tima beschäftigt sich seit Anfang der 90er-Jahre intensiv mit den Fragen des Familienrechts – auch mit internationalem Bezug. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit stehen im Zusammenhang mit privaten Bauinvestitionen, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht.
Rechtsanwalt Wolfgang Tima ist spezialisiert auf das Zivilprozessrecht. Von 1988 bis 1993 zunächst bei dem Kammergericht Berlin, später beim Oberlandesgericht Dresden zugelassen. Prozessmandate und Verwaltungsstreitsachen werden im Dezernat von Rechtsanwalt Wolfgang Tima erledigt.
Als Fachanwalt für Familienrecht sind Fragen des gesamten Familien- und Erbrechts, Vermögensauseinandersetzungen zwischen Eheleuten sowie Erbengemeinschaften und Gesellschaften weitere Schwerpunkte der Beratungstätigkeit. Darüber hinaus übernimmt Ihr Anwalt auch die Betreuung und Vertretung in Strafsachen.
Wissenschaftlich publiziert hat er u. a. zu Fragen des Wettbewerbsrechts zwischen Presse und elektronischen Medien (1979). Rechtsanwalt Wolfgang Tima beendete seine Ausbildung an der Freien Universität Berlin im Jahre 1983 und ist seit 1985 freiberuflich als Rechtsanwalt tätig.
Weitere Informationen zum Thema Scheidung
Scheidungsverfahren finden in erster Instanz bei den Familiengerichten statt. Das Verfahren beginnt, wenn einer der beiden Ehegatten einen Scheidungsantrag stellt und endet mit einem gerichtlichen Beschluss, in dem die Scheidung der Ehe festgestellt wird.
Man unterscheidet zwischen einem einverständlichen und einem streitigen Scheidungsverfahren. Die Mehrheit aller Scheidungsverfahren verläuft einverständlich im Hinblick auf den gemeinsamen Scheidungswunsch der Ehepartner.
Im Gesetz ist vorgeschrieben, dass anlässlich der Scheidung auch die damit zusammenhängenden Folgesachen geregelt werden. Das Verfahren wird deshalb als Verbund bezeichnet. Folgesachen sind:
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Versorgungsausgleich
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Sorgerecht für gemeinsame Kinder
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Unterhaltsansprüche der Kinder
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Unterhaltsansprüche der Ehegatten untereinander
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Zugewinnausgleichsansprüche
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Hausratsverteilung
Alle Folgesachen mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs können auch außerhalb des Scheidungsverfahrens von den Eheleuten geregelt werden, ohne damit das Gericht beschäftigen zu müssen.
Das Scheidungsverfahren
Gerne beantworten wir vorab ein paar häufig gestellte Fragen.
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Wie beantrage ich die Ehescheidung?
Wenn Sie sich entschlossen haben, die Scheidung zu beantragen, oder weitere Hinweise benötigen, können Sie mit Rechtsanwalt Wolfgang Tima telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Bei gemeinsamen Scheidungsabsichten und Einigkeit beider Ehegatten über die Folgesachen bietet das Anwaltsbüro die Möglichkeit, alle Formalitäten und die Vollmacht eines Ehegatten zur Einleitung des Scheidungsverfahrens elektronisch zu übermitteln. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und ein Angebot zum Abschluss einer Honorarvereinbarung. Nach Eingang der Honorarvereinbarung und einer unterzeichneten Vollmacht übersendet das Anwaltsbüro den Entwurf eines an das zuständige Familiengericht adressierten Scheidungsantrags, der nach Ihrer Bestätigung der sachlichen Richtigkeit bei Gericht eingereicht wird. Alle weiteren Verfahrensschritte können telefonisch abgestimmt werden.
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Wie ist der Ablauf des Scheidungsverfahrens?
Nach Eingang des Scheidungsantrages bestimmt das Familiengericht die Höhe des für das Verfahren einzuzahlenden Gerichtskostenvorschusses und übersendet eine Kostenrechnung an den antragstellenden Ehegatten. Sobald die Kosten an die Gerichtskasse gezahlt sind, wird die Antragsschrift an den anderen Ehegatten zugestellt und Gelegenheit gegeben, sich hierzu gegenüber dem Gericht zu äußern. Gleichzeitig oder wenig später erhalten beide Seiten einen Fragebogen zu den in der Ehezeit erworbenen Rentenversicherungsansprüchen, nach deren Rücksendung an das Gericht die von jedem Ehegatten erworbenen Ansprüche von den Rentenversicherungsträgern festgestellt werden. Nachdem die Versicherungsverläufe an die Ehegatten versandt worden sind und keine Einwände erhoben wurden, bestimmt das Familiengericht einen gerichtlichen Scheidungstermin, zu dem beide Ehegatten geladen werden. In den meisten Fällen wird in diesem Termin die Scheidung durch Beschluss ausgesprochen.
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Braucht der andere Ehegatte ebenfalls einen Rechtsanwalt?
Sind sich die Ehegatten einig oder haben sie einen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen, ist für das Scheidungsverfahren nur die Beteiligung eines Anwalts für die Einreichung des Scheidungsantrages erforderlich. Gleiches gilt in der Regel dann, wenn die Eheleute keine Kinder haben, oder der Kindesunterhalt schon während der Trennungszeit verbindlich, z. B. durch Anerkenntnisurkunde des Jugendamtes, geregelt worden ist. Nur, wenn die Eheleute darüber hinaus noch Vereinbarungen, z. B. zum Ehegattenunterhalt oder zum Zugewinnausgleich, treffen wollen, muss sich auch der andere Ehegatte spätestens am Scheidungstermin beim Familiengericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Kontakt zu Ihrem Anwalt
Gerne vertrete ich Sie in rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht oder Erbrecht. Rufen Sie in meiner Kanzlei an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit mir in Leipzig. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Wolfgang Tima
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