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für Familienrecht

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scheiden tut weh...

... so sagt man sprichwörtlich und meint damit nicht nur den Schmerz durch das Ende einer Ehe. Ein gerichtliches Scheidungsverfahren ist auch kostspielig, ja sogar teuer, so meint man. Aber wie viel kostet es tatsächlich im konkreten Fall?

Auf diesen Seiten erfahren Sie hierzu Näheres. Sofern Sie sich vom Autor dieser Seiten bei Ihrer Scheidung vertreten lassen wollen, so haben Sie auch die Möglichkeit, die Ihnen entstehenden Kosten vorher zu vereinbaren und dadurch Sicherheit in finanzieller Hinsicht zu haben. Rechtsanwalt Wolfgang Tima hat die Möglichkeit, Sie in Ihrem Scheidungsverfahren in ganz Deutschland zu vertreten, ohne dass es hierbei durch die Einschaltung weiterer Anwälte oder Reisespesen zu höheren Kosten kommt.

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Leipzig

Wolfgang Tima beschäftigt sich seit Anfang der 90er-Jahre intensiv mit den Fragen des Familienrechts – auch mit internationalem Bezug. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit stehen im Zusammenhang mit privaten Bauinvestitionen, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht.

Rechtsanwalt Wolfgang Tima ist spezialisiert auf das Zivilprozessrecht. Von 1988 bis 1993 zunächst bei dem Kammergericht Berlin, später beim Oberlandesgericht Dresden zugelassen. Prozessmandate und Verwaltungsstreitsachen werden im Dezernat von Rechtsanwalt Wolfgang Tima erledigt.

Als Fachanwalt für Familienrecht sind Fragen des gesamten Familien- und Erbrechts, Vermögensauseinandersetzungen zwischen Eheleuten sowie Erbengemeinschaften und Gesellschaften weitere Schwerpunkte der Beratungstätigkeit. Darüber hinaus übernimmt Ihr Anwalt auch die Betreuung und Vertretung in Strafsachen.

Wissenschaftlich publiziert hat er u. a. zu Fragen des Wettbewerbsrechts zwischen Presse und elektronischen Medien (1979). Rechtsanwalt Wolfgang Tima beendete seine Ausbildung an der Freien Universität Berlin im Jahre 1983 und ist seit 1985 freiberuflich als Rechtsanwalt tätig.

Weitere Informationen zum Thema Scheidung

Scheidungsverfahren finden in erster Instanz bei den Familiengerichten statt. Das Verfahren beginnt, wenn einer der beiden Ehegatten einen Scheidungsantrag stellt und endet mit einem gerichtlichen Beschluss, in dem die Scheidung der Ehe festgestellt wird.

Man unterscheidet zwischen einem einverständlichen und einem streitigen Scheidungsverfahren. Die Mehrheit aller Scheidungsverfahren verläuft einverständlich im Hinblick auf den gemeinsamen Scheidungswunsch der Ehepartner.

Im Gesetz ist vorgeschrieben, dass anlässlich der Scheidung auch die damit zusammenhängenden Folgesachen geregelt werden. Das Verfahren wird deshalb als Verbund bezeichnet. Folgesachen sind:

  • Versorgungsausgleich

  • Sorgerecht für gemeinsame Kinder

  • Unterhaltsansprüche der Kinder

  • Unterhaltsansprüche der Ehegatten untereinander

  • Zugewinnausgleichsansprüche

  • Hausratsverteilung

Alle Folgesachen mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs können auch außerhalb des Scheidungsverfahrens von den Eheleuten geregelt werden, ohne damit das Gericht beschäftigen zu müssen.

Das Scheidungsverfahren

Gerne beantworten wir vorab ein paar häufig gestellte Fragen.

mehr Informationen zu Kosten

Kontakt zu Ihrem Anwalt

Gerne vertrete ich Sie in rechtlichen Angelegenheiten im Bereich Familienrecht oder Erbrecht. Rufen Sie in meiner Kanzlei an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit mir in Leipzig. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Wolfgang Tima

 Feuerbachstr. 1 A, 04105 Leipzig
 0341 - 23 49 33 47
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